| Informationen zur anwaltlichen Mediation | ||
| ■ Was ist Mediation? Mediation (Vermittlung) ist ein außergerichtliches Verfahren der Konfliktregelung, bei dem die Parteien eines (Rechts-)Streits mit Unterstützung des Mediators eine einvernehmliche Regelung suchen. Ziel der Mediation ist es, den Parteien eine verbindliche und in die Zukunft weisende Vereinbarung zu ermöglichen. Die Leitung und Moderation der Verhandlungen liegt bei einer besonders geschulten, unabhängigen und unparteiischen Vermittlungsperson, dem "Mediator." Der Mediator wird hierbei nach festen Regeln tätig. Er unterstützt die Parteien dabei, ihre Streitpunkte zu identifizieren sowie Lösungsoptionen zu erarbeiten. Der Mediator entscheidet nicht "für" oder "über" die Parteien. Diese können und müssen ihre Lösung oder Regelung selbst finden. In der Praxis ergibt sich hierbei regelmäßig, dass die Parteien oft über den anfänglichen Streitgegenstand hinaus eine Lösung finden können, die ihren Interessen in besonderer Weise gerecht wird. Eine erzielte Einigung wird in einer Vereinbarung festgehalten. ■ Prinzipien des Mediationsverfahrens Das Verfahren wird durch die folgenden sechs Grundprinzipien geprägt: 1. Allparteilichkeit und Unabhängigkeit des Mediators Mediatoren haben keine Entscheidungsgewalt und sind weder Richter noch Schlichter. Aufgrund ihrer Allparteilichkeit führen sie grundsätzlich auch keine Rechtsberatung durch. 2. Eigenverantwortlichkeit der Parteien In der Mediation findet direkte Kommunikation zwischen allen Beteiligten statt. Es gibt keine „Einzelgespräche hinter verschlossener Tür“. Die Verantwortung für das Gelingen der Mediation und die Einhaltung der Regeln liegt bei den Parteien. Es wird unterstellt, dass diese selbst am besten wissen, was für sie am Ende das Richtige ist. 3. Autonomie Die Parteien bestimmen den Anfang und das Ende der Mediation selbst. Es gibt keinen vertraglichen Zwang, eine einmal begonnene Mediation auch bis zum Ende weiterzuführen. Jede Partei hat das Recht, sich während der Mediation anwaltlich begleiten zu lassen. Anwälte dürfen den Sitzungen auf Wunsch der jeweiligen Partei beiwohnen. 4. Vertraulichkeit Das Verfahren ist nicht öffentlich. Alle Informationen, die im Ablauf einer Mediation offenbart werden, unterliegen der Verschwiegenheit. Hierzu müssen sich auch die Parteien untereinander bekennen. 5. Ergebnisoffenheit Die Verhandlungen in der Mediation werden ergebnisoffen geführt und sind auf das Erreichen eines Konsenses ausgerichtet. Es gibt keine Denkverbote für sinnvolle Lösungen. 6. Win-win-Situation Die Verhandlungen sollen für beide Parteien zu interessensgerechten und zukunftsorientierten Regelungen/Lösungen des Konflikts führen. ■ Warum ist Mediation eine sinnvolle Alternative? Konflikte resultieren häufig aus unterschiedlichen Wahrnehmungen, Missverständnissen oder scheinbar unterschiedlichen Interessen. Vielfach finden die Betroffenen allein keinen Weg, den hieraus resultierenden Streit zu lösen. Es folgt dann oft der Gang zum Gericht, wodurch die Parteien die Kontrolle über das Verfahren, insbesondere über dessen Dauer und dessen Ergebnis weitgehend aus der Hand geben. Aber: nicht jeder Streit muss vor den Gerichten ausgetragen werden. In Konflikten ist regelmäßig die Kommunikation zwischen den Parteien gestört oder abgebrochen. Man nimmt gegensätzliche Positionen ein, ohne die den eigenen Standpunkten tatsächlich zugrundeliegenden Interessen wahrzunehmen. Hier kann es helfen, einen Dritten einzuschalten, der allparteilich und unparteiisch das Gespräch wieder in Gang bringt und dazu beiträgt, die vorhandenen Sichtweisen und Interessen zu klären. So kann sich neues Vertrauen entwickeln und die Bereitschaft entstehen, sich auf neue, kreative und vielleicht auch ungewohnte Lösungsoptionen einzulassen. Das Mediationsverfahren gründet sich auf den Erkenntnissen der Kommunikations- und Konfliktforschung. Die interdisziplinären Kompetenzen des Mediators versetzen ihn in die Lage, einen Dialog zwischen den Konfliktpartnern zu fördern, damit eine einvernehmliche Lösung gefunden werden kann, bei der beide Parteien "gewinnen". Dies führt erfahrungsgemäß zu einer nachhaltigen Zufriedenheit der Beteiligten. So enden denn auch über 80% der Mediationsverfahren mit einer einvernehmlichen Regelung und über 80% der Mediationsteilnehmer sind mit Verlauf und Ergebnis einer Mediation zufrieden. ■ Vorteile des Mediationsverfahrens Die Mediation beinhaltet für die Parteien (und deren ggf. beteiligten Anwälte) eine Reihe von Vorteilen: 1. Es gelten Selbstbestimmung und Planungssicherheit. Die Entscheidungen werden nicht durch Dritte getroffen. Allein die Parteien bestimmen den Mediator, den Anfang, das Ende, den Inhalt und das Ergebnis des Mediationsverfahrens. Das Verfahren ist unbürokratisches und flexible auch im Hinblick auf die Terminplanung. 2. Die Standpunkte, Interessen und Ziele beider Parteien werden angemessen berücksichtigt. 3. Bei einer zukunftsorientierten Lösung können alle Seiten gewinnen und wirtschaftlich sinnvollere und nachhaltigere Ergebnisse realisieren. 4. Die Durchführung eines fachgerechten Mediationsverfahrens bietet hohe Erfolgschancen mit einem Einigungspotential von i.d.R. 80-90%. 5. Die geschäftlichen bzw. persönlichen Beziehungen der Beteiligten werden erhalten, wiederhergestellt oder sogar verbessert. 6. Es besteht eine enorme Zeitersparnis gegenüber gerichtlichen Verfahren, insbesondere bei mehreren Instanzen. 7. Die Kosten werden im Vergleich zur gerichtlichen Rechtsverfolgungskosten teilweise drastisch reduziert und personelle wie betriebliche Ressourcen geschont, z.B. zur Vorbereitung von Gerichtsverfahren. 6. Es herrscht Vertraulichkeit, Geschäftsgeheimnisse werden gewahrt und es besteht keine Gefahr der Rufschädigung z.B. durch Presseberichte über gerichtliche Verfahren. 7. Das Mediationsverfahren ist stets eine zusätzliche Option. Auch wenn gerichtliche Auseinandersetzungen vermieden werden sollen und u.U. bereits eingeleitete gerichtliche Verfahren während des Mediationsverfahrens ruhen, ist der Rechtsweg im Falle des Scheiterns nicht ausgeschlossen. ■ Wichtige Anwendungsgebiete der Mediation Die Mediation ist als Methode der konstruktiven Konfliktlösung universell einsetzbar. Die Anwendungsgebiete umfassen daher so unterschiedliche Felder wie: 1. Im Unternehmens- und Wirtschaftsbereich: Konflikte zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern, Vorgesetzten und Mitarbeitern, Geschäftsleitung und Betriebs-/Personalrat sowie bei Fusionen, Übernahmen und Umstrukturierungen innerhalb eines Konzerns. Konflikte zwischen Partnern/Gesellschaftern/Eigentümern, z.B. zur Regelung der Unternehmens-nachfolge (insb. in Familienunternehmen) oder bei der Auseinandersetzung von Gesellschaften oder bezüglich deren Leitung. Konflikte zwischen Geschäftspartnern, zwischen Herstellern, Handwerkern, Händlern, Auftragsnehmer einerseits und Verbrauchern, Kunden und Klienten andererseits, 2. Im Privatbereich: Konflikte zwischen (sich trennenden) Ehepartnern sowie in anderen familienrechtlichen oder erbrechtlichen Konflikten, insbesondere bei Erbschaftsauseinandersetzungen. 3. Statistik Für die Niederlande veröffentlicht das Niederländische Mediationsinstitut (NMI) regelmäßig Zahlen zu den Mediations-Aktivitäten. Danach entfallen etwa 43 % der Mediationen auf den Sektor Partnerschaft/Familie, über ■ Mediation trotz Eskalation? Vom Grundsatz her sind alle Konflikte einer Mediation zugänglich. Dies gilt auch für solche Fälle, die aufgrund erheblicher Enttäuschungen und Verletzungen atmosphärisch stark belastet sind und eine Einigung auf den ersten Blick unmöglich erscheint. Man könnte sogar sagen, dass Mediation gerade dort angebracht ist, wo der Konflikt so weit eskaliert ist, dass die Beteiligten außerstande sind, alleine in direkten Verhandlungen die Probleme zu lösen. Ausschlaggebend sind am Ende die Interessenslagen der Parteien und deren Bereitschaft, sich "trotz allem" einer einvernehmlichen Lösung nicht zu verschließen. Die Mediation ist deshalb insbesondere dann geeignet, wenn die Parteien ein Interesse daran haben, auch künftig vernünftige persönliche oder geschäftliche Beziehung zu unterhalten. ■ Kosten Das Mediationsverfahren wird meist nach Stundensätzen oder im Einzelfall auf Wunsch auch auf der Grundlage eines Pauschalhonorars abgerechnet. Der Stundensatz unseres Mediators Prof. Dr. Dr. Schmidt liegt bei 220 € (zzgl. USt). Im Bereich der Wirtschaftsmediation bietet auch die Honorarordnung der Hamburger Mediationsordnung eine Orientierungshilfe. Weiterführende Informationen ■ Literatur Haft/Schlieffen, Handbuch Mediation, 2002 Stephan Breidenbach, Mediation für Juristen, 1997 Haft, Verhandlung und Mediation, 2. Aufl. 2000 Henssler, Martin/Koch, Ludwig: Mediation, 2. Auflage, 2004, Bonn, Deutscher Anwaltsverlag Trenczek, T.: Leitfaden zur Konfliktmediation; Zeitschrift für Konfliktmanagement 2005, S. 193 ff. Trenczek, T.: Recht in der Mediation; perspektive mediation 2/2006; S. 93 ff. ■ Links http://www.dgm-web.de - Deutsche Gesellschaft für Mediation e.V. (DGM) http://www.bmev.de - Bundesverband Mediation http://www.integrierte-mediation.de - Portal zur Konfliktbewältigung http://mediation.anwaltverein.de (Seite der AG Mediation im Deutschen Anwaltverein) http://www.umweltmediation.info http://www.centrale-fuer-mediation.de/mediation.html - Zeitschrift für Konflikt-Management (ZKM) http://www.mediation-in-niedersachsen.de - Konsens-Verein zur Förderung der Mediation http://www.mediation-in-niedersachsen.com |
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